Von der alten „Klasse 3“ zur heutigen Klasse E

Die heutige Amateurfunkklasse E ist nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis mehrerer Reformrunden im deutschen Funkrecht. Früher gab es in Deutschland eine ganze Reihe von Lizenzklassen, unter anderem die sogenannte „Klasse 3“, die als Einsteigerstufe mit eingeschränkten Rechten gedacht war.

Mit der Amateurfunkverordnung (AFuV) von 2005 wurde dieses System gründlich aufgeräumt. Übrig blieben zwei Zeugnisklassen: Klasse A als „große“ Lizenz mit vollem Frequenzumfang und hoher Leistung – und Klasse E als Novice-Lizenz mit reduzierten Rechten. Diese Klasse E wurde bewusst so konstruiert, dass sie zur europäischen CEPT-Novice-Lizenz passt.

Ab da war die Klasse E für fast zwei Jahrzehnte der Standard-Einstieg in den Amateurfunk: Man konnte Kurzwelle machen, VHF/UHF nutzen, aber eben nicht alles und nicht mit Maximalleistung. Erst 2024 kam mit der neuen Klasse N wieder eine echte „Entry-Class“ darunter dazu.

Rechtsgrundlage: AFuG, AFuV und CEPT-Novice

Juristisch hängt die Klasse E wie alle anderen Klassen am gleichen Fundament:

  • dem Amateurfunkgesetz (AFuG) als Grundgesetz des Hobbys,
  • und der Amateurfunkverordnung (AFuV), die genau regelt, welche Zeugnisklassen es gibt, welche Prüfungen dafür nötig sind und welche Frequenzbereiche und Leistungen zu welcher Klasse gehören.

Die Klasse E ist dabei nicht nur eine nationale Idee, sondern eng an die CEPT-Empfehlung für die sogenannte Novice-Lizenz angebunden. Das ist wichtig, weil diese CEPT-Schiene regelt, wie Funkamateure ihre Lizenz im Ausland nutzen dürfen.

Mit der großen AFuV-Novelle, die am 24.06.2024 in Kraft getreten ist, wurde die Struktur offiziell dreistufig: N, E und A. Die Klasse E blieb erhalten, wurde aber klar als „Mittelklasse“ zwischen der neuen Einsteigerklasse N und der Voll-Lizenz A positioniert – sowohl vom Prüfungsniveau als auch von den Frequenz- und Leistungsrechten her.

Welche Bänder und Leistungen die Klasse E freigibt

Für den Alltag zählt am Ende: Wo darfst du mit Klasse E senden – und wie viel Watt sind legal – und in welcher Leistungsdefinition eigentlich?

Wichtig ist die Trennung zwischen drei Größen:

  • PEP (Peak Envelope Power): Das ist die in der AFuV verwendete Bezugsgröße für die Sendeleistung der Zeugnisklassen – also das, was dein Sender am Ausgang im Sprach- oder SSB-Betrieb maximal liefert.
  • ERP (Effective Radiated Power): Strahlungsleistung bezogen auf einen Halbwellendipol.
  • EIRP (Equivalent Isotropically Radiated Power): Strahlungsleistung bezogen auf einen fiktiven Rundstrahler (isotrope Antenne).

Für die von Klasse E nutzbaren Frequenzbereiche sind die Grenzwerte in der AFuV als Senderausgangsleistung in Watt PEP definiert. ERP/EIRP-Grenzen spielen an zwei anderen Stellen eine Rolle:

  • bei einigen speziellen Bändern, die Klasse E gar nicht nutzen darf (zum Beispiel Lang-/Mittelwelle, 60 m, Teile von 23 cm – dort sind ERP/EIRP-Limits für Klasse A relevant),
  • und bei fernbedienten oder automatisch arbeitenden terrestrischen Amateurfunkstellen: Oberhalb von 30 MHz gilt hier eine zusätzliche Grenze von 50 W ERP Strahlungsleistung, unabhängig von der Zeugnisklasse.

Für deinen ganz normalen Klasse-E-Betrieb an der eigenen Station sind also die PEP-Limits entscheidend.

Auf Kurzwelle sieht das so aus:

  • Klasse E hat Senderechte auf 10 m, 15 m, 80 m und 160 m.
  • In diesen Bereichen sind im Regelfall bis zu 100 W PEP am Senderausgang zulässig.
  • In einigen sekundär zugewiesenen Teilbereichen – insbesondere auf 160 m – gelten leicht reduzierte Grenzwerte (zum Beispiel 75 W oder 10 W PEP), aber für den typischen Betrieb kann man mit „bis 100 W PEP“ als Obergrenze gut planen.

Auf VHF/UHF:

  • 2-m-Band (144–146 MHz) und 70-cm-Band (430–440 MHz) stehen Klasse E offen.
  • Hier liegt die maximal zulässige Senderausgangsleistung bei 75 W PEP – deutlich mehr als die 10 W Strahlungsleistung der Klasse N, aber weit unter dem 750-W-PEP-Limit der Klasse A.

Dazu kommen per Amtsblatt-Verfügungen noch ein paar Mikrowellenbänder, die vor allem für Datenstrecken und HAMNET interessant sind:

  • 13-cm-Band (2320–2450 MHz),
  • 6-cm-Band (5650–5850 MHz),
  • 3-cm-Band (10,0–10,5 GHz).

In diesen Bereichen beträgt die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Klasse E jeweils 5 W PEP. Mit Richtantennen ist das trotzdem weit entfernt von Spielzeugniveau.

Ein Sonderfall ist das 6-m-Band (50–52 MHz):

  • 6 m ist für Klasse E nicht fest in der AFuV-Anlage verankert,
  • wird aber aktuell per befristeter Verfügung der Bundesnetzagentur freigegeben.
  • Inhaber der Klasse E dürfen im Bereich 50,000–50,400 MHz mit bis zu 100 W PEP arbeiten,
  • im übrigen Bereich bis 52 MHz mit bis zu 25 W PEP,
  • jeweils bezogen auf die Senderausgangsleistung (PEP) und mit Auflagen wie horizontaler Polarisation und Beschränkung auf ortsfeste Stationen.

Die ganze ERP/EIRP-Thematik kommt dann wieder ins Spiel, wenn du EMF-Nachweise rechnest oder eine automatisch arbeitende Station planst. Die Klassenlimits selbst sind bei E aber PEP-Limits am Senderausgang.

Betriebsartenmäßig bist du mit Klasse E ziemlich frei unterwegs: SSB, CW, digitale Betriebsarten, FM – alles im Rahmen der Bandpläne möglich. Auf Kurzwelle wird es mit 80 m und 160 m nachts richtig interessant, 10 m und 15 m bringen bei guter Ausbreitung DX, und auf 2 m/70 cm kannst du Relais, Simplex, digitale Sprachsysteme und Datenlinks nutzen.

Die Rolle der Klasse E im neuen Drei-Stufen-System

Seit 2024 ist das deutsche Lizenzsystem sauber in drei Stufen unterteilt: N, E und A.

Ganz grob:

  • Klasse N ist die echte Einstiegsstufe: 10 m, 2 m, 70 cm, maximal 10 W Strahlungsleistung – auf 10 m als ERP, auf 2 m und 70 cm als EIRP.
  • Klasse E ist die Mittelklasse: mehrere Kurzwellenbänder, VHF/UHF, Mikrowelle, Senderausgangsleistungen bis 100 W PEP auf vielen HF-Bereichen, 75 W PEP auf 2 m und 70 cm und 5 W PEP auf Mikrowellenbändern.
  • Klasse A ist die Voll-Lizenz: alle Amateurfunkbänder, Senderausgangsleistungen bis 750 W PEP, volle HAREC-Anerkennung.

Die Klasse E ist damit der Punkt, an dem sich das Hobby für viele schon „vollwertig“ anfühlt: echte Kurzwelle, ernstzunehmende Leistungen und genug Spielraum, um von Lokalrunde bis DX vieles mitzunehmen – ohne dass man direkt das komplette A-Paket braucht.

Prüfungsaufbau: Was zu N dazu kommt

Die neue Prüfungsordnung arbeitet mit einem Baukastensystem. Für alle drei Klassen gibt es drei Wissensbereiche:

  • Vorschriften (V),
  • Betriebliche Kenntnisse (B),
  • Technische Kenntnisse (T) in den Stufen N, E und A.

Wenn du direkt in Klasse E einsteigst, musst du in der Technik sowohl das Niveau von N als auch von E beherrschen – plus natürlich Betriebstechnik und Vorschriften. Wenn du schon eine Klasse-N-Lizenz hast, kannst du später „aufstocken“, indem du nur den zusätzlichen Technikteil für E ablegst; die bereits geprüften Betrieb- und Vorschriftenkenntnisse werden angerechnet.

Inhaltlich geht die Technik für Klasse E deutlich tiefer als bei N:

  • mehr analoge Schaltungstechnik (Verstärker, Filter, Oszillatoren),
  • mehr Antennen- und Ausbreitungslehre,
  • detailliertere EMV- und EMF-Betrachtungen – inklusive der Frage, wie aus PEP am Sender über Antennengewinn und Leitungsverluste ERP/EIRP und am Ende Feldstärken werden,
  • mehr Praxis rund um Messgeräte, Fehlersuche und HF-Effekte.

Formal bleibt das trotzdem in einem machbaren Rahmen: Multiple-Choice-Aufgaben mit festen Zeitfenstern pro Prüfungsteil, klar definierter Fragenkatalog, keine bösen Überraschungen, aber eben auch kein Kinderquiz.

Rufzeichen und Außenwirkung: DO als Novice-Brand

Wer in Deutschland eine Klasse-E-Lizenz bekommt, landet in der Praxis meistens bei einem Rufzeichen mit DO-Präfix: DO1ABC, DO2XYZ und so weiter.

Der Rufzeichenplan ordnet bestimmte Präfixbereiche bestimmten Klassen zu, und DO ist seit Jahren quasi das „Novice-Label“. Das hat ein paar praktische Effekte:

  • Im QSO kann der Gesprächspartner auf einen Blick erkennen, dass du mit einer Klasse-E-Lizenz unterwegs bist.
  • Ausbildungsrunden, Klubstationen und Relaisbetreiber können ihr Niveau und ihre Erklärungen anpassen, wenn sie einen DO hören.
  • Auch im Ausland hat sich DO inzwischen als typisches Zeichen für deutsche CEPT-Novice-Operatoren herumgesprochen.

Natürlich gibt es Sonderrufzeichen, Klubstationsrufzeichen und Event-Callsigns, bei denen die Klasse nicht direkt am Präfix erkennbar ist. Aber im Alltag bleibt DO eine ziemlich eindeutige Visitenkarte: Mittelklasse, CEPT-Novice-Level, seriös unterwegs.

Internationale Gültigkeit: CEPT-Novice auf Reisen

Im Gegensatz zur national begrenzten Klasse N ist die Klasse E international eingebunden. Grundlage ist die CEPT-Empfehlung für die Novice-Lizenz.

Praktisch bedeutet das:

  • Inhaber einer ausländischen CEPT-Novice-Lizenz dürfen in Deutschland als Gastbetrieb im Umfang der Klasse E funken – meist mit ihrem Heimatrufzeichen, ergänzt um ein deutsches Präfix.
  • Umgekehrt kannst du mit deiner deutschen Klasse-E-Lizenz in den Ländern funken, die CEPT-Novice-Regeln umgesetzt haben. Dort meldest du dich dann typischerweise mit deinem deutschen Rufzeichen plus Landespräfix, zum Beispiel ON/DO1XYZ in Belgien oder HB9/DO… in der Schweiz.

Damit wird Klasse E zur Reiselizenz: nicht ganz so universell wie eine vollwertige HAREC-Lizenz (Klasse A), aber für Europa und ein gutes Stück darüber hinaus völlig ausreichend, um den Urlaub nicht nur im Hotel-WLAN, sondern auch im Äther zu verbringen.

Statistik: Wie viele Klasse-E-Funkamateure gibt es?

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jedes Jahr eine Übersicht über die Teilnehmer im Amateurfunkdienst.

Zum Stichtag 31.12.2023 sah das so aus:

  • 60.736 personengebundene Amateurfunkzulassungen insgesamt,
    • davon 52.058 in Klasse A,
    • 8.678 in Klasse E.

Zum 31.12.2024 – also im ersten Jahr mit der neuen Klasse N – verschiebt sich das Bild leicht:

  • 61.315 personengebundene Zulassungen,
    • 52.115 in Klasse A,
    • 8.858 in Klasse E,
    • 342 in Klasse N.

Klasse E bleibt also stabil im Bereich knapp unter 9.000 Zulassungen, mit leicht steigender Tendenz. Während N neu dazukommt und langsam wächst, bleibt E die solide mittlere Säule.

Parallel dazu ist 2024 die Zahl der Prüfungsteilnehmer deutlich hochgegangen – von rund 1.600 im Jahr 2023 auf über 2.200 im Jahr 2024. Ein Teil davon sind Neueinsteiger über N, ein Teil sind Leute, die direkt oder später auf E und A zielen.

Aus Auswertungen der laufenden Rufzeichenlisten für 2025 sieht man, dass die Gesamtzahl der personengebundenen Rufzeichen nochmals etwas steigt. Exakte, offizielle Klassenzahlen für 2025 liegen noch nicht vor, aber alles deutet darauf hin, dass Klasse E leicht über dem 2024er-Level liegt – irgendwo im typischen „8.900 plus X“-Bereich.

Kritik und Praxis: Reicht die Klasse E langfristig?

In der Szene wird die Klasse E sehr unterschiedlich wahrgenommen:

  • Für viele ist sie das komfortable Langzeitziel:
    • Man hat Kurzwelle,
    • man hat Senderausgangsleistungen bis 100 W PEP auf mehreren Bändern,
    • man kann europaweit und teilweise weltweit funken,
    • man ist CEPT-Novice und damit auslandsfähig.
  • Für andere ist E nur eine Durchgangsstation auf dem Weg zu A:
    • Es fehlen wichtige Bänder wie 40 m, 20 m, 17 m, 12 m und teilweise 30 m,
    • gerade DXer und Contest-Fans wollen die „vollen“ Kurzwellenbänder,
    • wer ernsthaft überall mitspielen will, landet früher oder später zwangsläufig bei Klasse A.

Technisch ist E aber alles andere als Spielzeug:

  • Mit 100 W PEP auf 80 m und 160 m lässt sich in der Nacht richtig weit funken,
  • 10 m und 15 m explodieren bei hoher Sonnenaktivität förmlich vor DX-Signalen,
  • 2 m und 70 cm bieten Relaisnetze, Simplex, Notfunk, digitale Sprachmodi und Datenanwendungen – mit bis zu 75 W PEP am Sender,
  • und auf Mikrowelle wird es mit 5 W PEP und Richtantennen schnell sehr „ingenieurig“.

Die Begrenzung liegt also weniger in der Stärke des Signals als in der Auswahl der Bänder. Genau das ist gewollt: Klasse E soll vollwertigen Amateurfunk ermöglichen – aber auch einen klaren Anreiz lassen, sich für Klasse A noch einmal tiefer reinzuknien.

Fazit: Klasse E als Sweet Spot zwischen Einstieg und Voll-Lizenz

Packt man alle Puzzleteile zusammen, ergibt sich ein rundes Bild:

  • Klasse E ist seit 2005 die deutsche Umsetzung der CEPT-Novice-Lizenz und damit international vernetzt statt nationale Sonderlösung.
  • Durch die AFuV-Novelle von 2024 ist sie sauber in ein Drei-Stufen-System eingebettet: N als Einstieg (mit 10 W ERP/EIRP), E als Mittelklasse mit PEP-Limits im zweistelligen Wattbereich, A als Voll-Lizenz mit bis zu 750 W PEP.
  • Mit mehreren Kurzwellenbändern, VHF/UHF, Mikrowelle, Senderausgangsleistungen bis 100 W PEP (HF) und 75 W PEP (2 m/70 cm) bietet E schon alles, was sich „echter Amateurfunk“ nennen darf – unabhängig davon, wie viel ERP/EIRP am Ende über die Antenne rausgeht.
  • Statistisch ist sie stabil im Bereich knapp unter 9.000 Zulassungen und wächst langsam mit – während Klasse N neu aufzieht und Klasse A weiterhin die breite Mehrheit stellt.

Unterm Strich: Klasse E ist für viele der Punkt, an dem sich das Hobby komplett anfühlt. Du kannst ernsthaft funken, ernsthaft experimentieren und ernsthaft im internationalen Amateurfunk mitspielen – mit klar definierten PEP-Limits am Sender. Und wenn du irgendwann doch alle Bänder und maximale Leistung willst, ist der Weg zur Klasse A logisch und klar.