Amteurfunkprüfung

Dein Weg zur Lizenz: Aufbau und Ziel der Amateurfunkprüfung

Die Amateurfunkprüfung ist der Moment, an dem aus Interesse an Funk offiziell ein Funkamateur wird. Vielleicht hast du schon im lizenzfreien Jedermann-Funk auf Freenet oder PMR experimentiert, Spaß an der Sache gefunden und jetzt willst du mehr? Ohne bestandene Prüfung gibt es allerdings keine Zulassung zum richtigen Amateurfunkdienst und auch kein Rufzeichen. Gleichzeitig ist der Weg dorthin heute deutlich strukturierter und moderner als früher: bundesweite Prüfungsstandorte, Multiple-Choice-Prüfung, offizieller Fragenkatalog und eine kostenlose Online-Lernplattform wie 50ohm.de.

Transparenzhinweis: Fragenkatalog und Formulare haben längere Gültigkeit und werden nicht regelmäßig verändert oder aktualisiert. Der neue Fragenkatalog aus dem Jahr 2024 sowie auch die Formulare für Antragstellung haben bis auf weiteres in den Nachfolgejahren bestand.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist in Deutschland für die Amateurfunkprüfungen zuständig. Sie nimmt die Prüfungen ab, stellt das Amateurfunkzeugnis aus und ist später auch für die Zulassung zum Amateurfunkdienst und die Rufzeichenvergabe verantwortlich.

Die Prüfung ist eine Multiple-Choice-Prüfung auf Basis eines offiziellen Fragenkatalogs der BNetzA. Dieser Katalog umfasst alle Themen, die für den Amateurfunk relevant sind – von Technik und Elektrotechnik über Funkbetrieb und Abkürzungen bis hin zu gesetzlichen Grundlagen.

Geprüft wird in mehreren Themenblöcken, die grob drei Bereiche abdecken:

  • Technik
  • Betrieb und Praxis
  • Gesetze und Vorschriften

Je nach angestrebter Lizenzklasse (N, E oder A) fallen technische Inhalte einfacher oder anspruchsvoller aus. Wer direkt Klasse A anstrebt, bekommt also den vollen Technikblock; wer mit N beginnt, startet mit einem vereinfachten technischen Teil.

Die Prüfung wird an offiziellen Prüfungsstandorten der BNetzA durchgeführt. Die Termine veröffentlicht die Bundesnetzagentur in einer laufend aktualisierten Übersicht; dort sind auch die Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) für Rückfragen angegeben. Aktuelle und folgende Prüfungstermine deutschlandweit können hier bei der BNetzA eingesehen werden.

Zusätzlich gibt es optional noch eine Morsetelegrafieprüfung, die aktuell nur an wenigen Standorten (zum Beispiel Dortmund, Hamburg, Reutlingen) abgenommen wird – sie ist keine Voraussetzung für die Lizenz, sondern eine Zusatzqualifikation.

Schritt 1: Lizenzklasse wählen – N, E oder A

Bevor es ans Lernen geht, sollte klar sein, welche Klasse du machen willst:

  • Klasse N – Einstiegsklasse mit niedrigem technischen Anspruch und begrenzten Bändern (10 m, 2 m, 70 cm, mit 10 W ERP/EIRP). Ideal, wenn du erstmal nur reinschnuppern willst und die Hürde niedrig halten möchtest.
  • Klasse E – erweiterte Einsteigerklasse mit mehr Bändern und etwas komplexerer Technik.
  • Klasse A – die „volle“ Lizenz mit allen Bändern und hohen Leistungen, dafür auch die anspruchsvollste Technikprüfung.

Du kannst direkt auf Klasse E oder A hinarbeiten oder stufenweise vorgehen: Erst N, dann später mit Ergänzungsprüfungen auf E oder A aufstocken. Das ist dank der modularen Struktur des aktuellen Fragenkatalogs möglich.

Schritt 2: Lernen – von Fragenkatalog über Apps bis 50ohm

Für die Vorbereitung hast du heute vier große Bausteine, die sich ideal ergänzen:

1. Offizieller Fragenkatalog der BNetzA

Die Bundesnetzagentur stellt den kompletten Fragenkatalog kostenlos als PDF zur Verfügung. Er enthält alle möglichen Prüfungsfragen mit Antwortmöglichkeiten – so, wie sie später in der Prüfung in Variationen auftauchen können.

Wichtig:

  • Der Fragenkatalog ist kein Lehrbuch, sondern eine Sammlung von Prüfungsfragen. Die richtige Antwort steht dabei grundsätzlich immer an der selben Stelle, der Fragenkatalog eignet sich daher nur bedingt zum lernen.
  • Er zeigt dir aber sehr klar, welche Themen du draufhaben musst.

2. 50ohm.de – kostenlose Lernplattform für N, E und A

Die Lernplattform 50ohm (50ohm.de) ist eine vom DARC betriebene, kostenlose Online-Plattform speziell zur Vorbereitung auf die aktuellen Amateurfunkprüfungen. Sie ist direkt auf den seit Juni 2024 gültigen Fragenkatalog abgestimmt.

Auf 50ohm.de bekommst du unter anderem:

  • Kurse für Klasse N, E und A, inklusive Aufstockungskurse (z. B. N→E, N→A, E→A)
  • Schrittweise aufbereitete Lernkapitel – zum Beispiel „Erste Schritte“, „Frequenz und Wellenausbreitung“, „Amateurfunkstationen“, „Gesetze und Vorschriften“
  • Für Klasse N begleitende Videos (in Kooperation mit dem YouTube-Kanal DL2YMR)

Der Charme an 50ohm: Du lernst nicht blind aus einem PDF mit Fragen, sondern bekommst die Themen didaktisch erklärt – und das komplett kostenlos.

3. OV-Kurse, Bücher, Zusatzmaterial

Viele Ortsverbände (DARC und andere Vereine) bieten weiterhin Präsenz- oder Online-Kurse an, teilweise mit festen Terminen und Hausaufgaben. Dazu kommen klassische Lehrbücher, YouTube-Kanäle, Lernapps und Simulationsprüfungen.

Eine sinnvolle Mischung ist meist:

  • Grundlagen in Kursform (z. B. 50ohm + OV-Kurs)
  • Fragenkatalog als „Feinschliff“ und zum Einüben der Prüfungslogik

4. Smartphone-Apps

Sowohl für Apples iOS als auch für Android gibt es außerdem zahlreiche Apps, mit denen das Lernen zwischendurch einfacher von der Hand geht. Für iPhones ist die App Funktraining2Go besonders empfehlenswert. Vom reinen Lernen der Fragen bis zu themenbezogener Abfrage bis hin zu Prüfungssimulationen und Statistiken über den Lernfortschritt ist alles drin. Die einzelnen Bausteine sind kostenpflichtig per In-App Kauf erhältlich und beinhalten eine lebenslange Lizenz zur Nutzung (kein Abo-Modell).

Schritt 3: Zulassung zur Amateurfunkprüfung beantragen

Wenn du ein gutes Gefühl beim Üben hast, kommt der formale Schritt: Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung.

Die Bundesnetzagentur beschreibt den Ablauf in ihren Unterlagen relativ klar:

  • Du stellst einen Antrag bei der BNetzA – bevorzugt elektronisch, alternativ per E-Mail oder Post.
  • Grundlage ist das offizielle Formblatt „Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung, das auf der BNetzA-Seite verlinkt ist.
  • Du gibst dort unter anderem an:
    • persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
    • gewünschte Lizenzklasse (N, E, A oder Kombinationen)
    • Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Telefon)
    • bei Minderjährigen: Angaben zu den gesetzlichen Vertretern und deren Einverständnis

In aktuellen Verfügungen weist die BNetzA darauf hin, dass dieser Antrag möglichst elektronisch gestellt werden soll, schriftlich aber weiterhin möglich ist.

Nach Eingang des Antrags:

  • bekommst du einen Zwischenbescheid mit Infos zur weiteren Abwicklung,
  • wirst du zu einem konkreten Prüfungstermin an einem Prüfungsstandort eingeladen.

Die Einladung mit Termin und Ort ist deine eigentliche Zulassung zur Prüfung – mit der gehst du dann hin und legst die Prüfung ab.

Schritt 4: Der Prüfungstag – wie läuft das ab?

Die Amateurfunkprüfung ist heute eine Multiple-Choice-Prüfung mit klar definierten Regeln. Im offiziellen Fragenkatalog ist z. B. festgehalten, dass einfache, nicht programmierbare Taschenrechner ohne Textspeicher als Hilfsmittel erlaubt sind.

Der grobe Ablauf:

  • Vor Ort meldest du dich mit Ausweis und Einladung.
  • Du legst – je nach Anmeldung – die Prüfungen für
    • Klasse N, E oder A
    • oder Ergänzungsprüfungen (z. B. von N auf E, von E auf A) ab.
    • Wer Klasse A erreichen will, legt neben den Prüfungen über Betrieb und Vorschriften mehrere Technik-Prüfungsteile direkt hintereinander ab. Du schreibst zunächst die Technik-Prüfungen für Klasse N, dann Klasse E und dann Klasse A.
  • Die Fragen kommen aus dem offiziellen Fragenkatalog (oben verlinkt), werden aber in unterschiedlichen Variationen gestellt.
  • Je nach Prüfungsaufbau werden die Themenblöcke (Technik je Klasse, Betrieb, Vorschriften) direkt nacheinander geprüft.
  • Jeder Prüfungsteil umfasst 25 zufällig ausgewählte Fragen aus dem Prüfungskatalog. Um zu bestehen, musst du bei jedem Prüfungsteil mindestens 19 der 25 Fragen richtig beantwortet haben. In einigen Fällen ist eine mündliche Nachprüfung in Absprache mit den Prüfern möglich.
  • Die Prüfungsteile für Betrieb und Kenntnisse von Vorschriften sind über alle Klassen identisch. Für Klasse N, E und A gibt es jeweils eigene Technik-Prüfungen.
  • Hast du bereits Klasse N oder E und willst nur aufsteigen, musst du die Prüfungen für Betrieb und Kenntnisse von Vorschriften nicht erneut ablegen, sondern lediglich den Technik-Teil der jeweils zu erwerbenden höheren Klasse erfolgreich bestehen.

In vielen Fällen wird die Prüfung inzwischen EDV-gestützt (am PC) durchgeführt. Die genaue Organisation hängt vom jeweiligen Prüfungsstandort und der technischen Ausstattung der BNetzA vor Ort ab. Häufig werden die Prüfungen trotzdem noch handschriftlich auf einem Papierbogen abgelegt und dann mit einer Schablone durch die Prüfer in der Regel sofort ausgewertet. Ob du bestanden hast, erfährst du normalerweise noch am selben Tag.

Optional kannst du – wenn angeboten – zusätzlich eine Morsetelegraphie-Prüfung ablegen. Diese ist freiwillig und führt zu einem zusätzlichen Vermerk in deinen Unterlagen, hat aber mit der eigentlichen Lizenzklasse nichts mehr zu tun.

Bestehst du alle abgelegten Teile, bekommst du das, worum sich alles dreht: die Amateurfunkprüfungsbescheinigung, kurz das Amateurfunkzeugnis.

Wichtig: Bestehst du nicht alle Prüfungsteile, war der Aufwand nicht unbedingt umsonst: Willst du Klasse A erwerben, musst du zunächst (direkt hintereinander am selben Termin) die Technik-Prüfungen für Klasse N, dann E und dann A ablegen. Hast du einen höherwertigen Prüfungsteil nicht bestanden, den Prüfungsteil für eine Lizenz darunter aber schon, erhältst du ein Prüfungszeugnis über die höchste von dir erfolgreich abgelegte Prüfungsklasse.

Während der Prüfung sind außerdem verschiedene Hilfsmittel zugelassen, hierzu gehört beispielsweise ein Taschenrechner und eine Formelsammlung. Die BNetzA stellt das PDF der Hilfsmittel, das du während der Prüfung ausgedruckt erhältst, zum kostenlosen Download bereit.

Schritt 5: Amateurfunkzeugnis – was es ist und was es nicht ist

Das Amateurfunkzeugnis ist das Prüfungszeugnis der BNetzA. Es bestätigt, dass du die Prüfung für eine bestimmte Lizenzklasse (N, E oder A) bestanden hast.

Wichtig:

  • Mit dem Zeugnis allein darfst du noch nicht senden.
  • Es ist die Voraussetzung, um die eigentliche Zulassung zum Amateurfunkdienst und dein Rufzeichen zu beantragen.

Man kann sich das so merken:

  • Prüfung bestanden → du hast den „Theorie-Teil“ geschafft.
  • Zulassung beim Amt → du bekommst das eigentliche „Nummernschild plus Eintrag im System“.

Das Amateurfunkzeugnis selber ist aber sehr wichtig – ohne das geht bürokratisch nichts. Dein Amateurfunkzeugnis ist nicht zeitlich befristet sondern lebenslang gültig und berechtigt dich jederzeit, eine Zulassung zum Amateuerfunkdienst zu beantragen. Eine einmal erteilte Zulassung ist unbefristet und erlischt lebenslang nicht, solange die Voraussetzungen für den Fortbestand deiner Zulassung weiterhin bestehen.

Schritt 6: Zulassung zum Amateurfunkdienst und Rufzeichen beantragen

Im nächsten Schritt beantragst du die bereits angesprochene Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst bei der Bundesnetzagentur. Genau das ist die „Lizenz“ im eigentlichen Sinne.

Dafür gibt es ein eigenes Formblatt „Antrag auf Zulassung zum Amateurfunkdienst“, das ebenfalls auf der BNetzA-Seite verlinkt ist.

Darin gibst du an:

  • deine persönlichen Daten
  • welche Lizenzklasse du mit deinem Amateurfunkzeugnis erreicht hast
  • ob du eventuell ein Wunsch-Rufzeichen hast (z. B. passend zu Initialen)

Ein paar Punkte dazu:

  • Du kannst Rufzeichenwünsche angeben, etwa ein bestimmtes Suffix.
  • Es besteht aber kein Anspruch auf ein ganz bestimmtes Rufzeichen – wenn es vergeben oder reserviert ist, sucht die BNetzA dir ein anderes passendes Rufzeichen aus.
  • Es gibt eine Hand voll Kombinationen, die von der Bundesnetzagentur als verboten angesehen werden und nicht zugewiesen werden (ähnlich wie bei KFZ-Wunschkennzeichen).
  • Ob dein Wunschrufzeichen noch frei ist, kannst du in der digitalen Abfrage der BNetzA prüfen. Die Datenbank ist meist recht aktuell und ein relativ zuverlässiger Indikator, ob ein Rufzeichen noch frei ist oder nicht.
  • Die Vergabe richtet sich nach dem aktuellen Rufzeichenplan, der in einer eigenen Verfügung geregelt ist. Das Dokument wird auf der Seite der BNetzA aktualisiert, wenn sich Änderungen ergeben haben.

Die Bundesnetzagentur stellt außerdem eine regelmäßig aktualisierte PDF-Datei mit allen derzeit zugewiesenen Rufzeichen zum Download bereit.

Mit erfolgter Zulassung bekommst du:

  • eine Zulassungsurkunde (Lizenz)
  • dein personengebundenes Rufzeichen, das dich weltweit im Funkverkehr identifiziert

In vielen Fällen kann der Antrag heute online oder schriftlich per E-Mail oder Post eingereicht werden. Einmal erteilt, wirst du in die Rufzeichenliste aufgenommen. Dort sind unter anderem Rufzeichen und einige deiner Daten aufgeführt; die Liste kann online abgefragt werden. Du kannst der Veröffentlichung deiner Wohnadresse im Rahmen des Zulassungsantrags widersprechen, in diesem Fall wird nur dein voller Name, dein dir zugewiesenes Rufzeichen und deine Lizenzklasse veröffentlicht – die Angaben zum Betriebsort fehlen dann.

Schritt 7: Nach der Lizenz – was noch zu beachten ist

Mit Zulassung und Rufzeichen bist du formal Funkamateur – aber ein paar Dinge solltest du direkt im Hinterkopf haben:

  • Standort & EMVU
    Wenn du an einem festen Standort mit nennenswerter Sendeleistung arbeitest, können zusätzlich Anzeige- oder Nachweispflichten zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMVU) gelten. Das ist getrennt vom Prüfungsprozess und in anderen Regelwerken beschrieben – aber praktisch relevant, sobald du ernsthaft fest installierte Anlagen aufbaust.
  • Adress- und Datenänderungen
    Wenn sich etwas an deinen Daten ändert (z. B. Anschrift), musst du das der Bundesnetzagentur mitteilen, damit deine Zulassung aktuell bleibt.
  • Weiterlernen
    Viele steigen nach Klasse N später auf E oder A auf. Dank 50ohm und der modularen Struktur sind Aufstockungsprüfungen relativ gut planbar.
  • Was kostet die Prüfungsteilnahme und Zulassung eigentlich? Nicht wirklich viel. Für die Teilnahme an der Prüfung, der Bearbeitung deines Zulassungsantrages und der Zuteilung deines Rufzeichens werden einmalige Gebühren festgesetzt. Je nach Umfang deiner Prüfungen liegen die einmaligen Gebühren knapp unter oder knapp über 100 Euro. Aktuelle Gebühreninfos veröffentlicht die BNetzA hier auf ihrer Seite.
  • Frequenzschutzgebühren: In regelmäßigen Abständen, oft alle zwei bis drei Jahre, erhält jeder Funkamateur außerdem eine Rechnung über Frequenzschutzbeiträge (TKG-Beitrag & EMVG-Beitrag). Die Beträge werden rückwirkend festgelegt, im Jahr 2025 zum Beispiel für die Jahre 2022 und 2023 zusammen. In diesem Fall wurden 29,22 Euro pro Kalenderjahr (TKG-Beitrag 5,96 Euro & EMVG-Beitrag 23,26 Euro – jeweils pro Kalenderjahr) berechnet. Diese Beiträge schwanken etwas und werden regelmäßig neu festgesetzt. Meist bewegen sich die Rechnungen im Rahmen zwischen 25 und 35 Euro pro Jahr und werden regelmäßig für zwei Jahre zusammengefasst gefordert. Die Rechnung erhältst du an deine Wohnadresse und muss per Überweisung beglichen werden.

Von der Idee zum Rufzeichen in klaren Schritten

Der Weg zur Amateurfunklizenz wirkt von außen gern etwas bürokratisch, ist aber in der Praxis klar strukturiert:

  • Lizenzklasse wählen (N, E, A)
  • mit 50ohm, Fragenkatalog, Apps und ggf. OV-Kurs lernen
  • Zulassung zur Prüfung bei der BNetzA beantragen
  • Prüfung ablegen und Amateurfunkzeugnis erhalten
  • Zulassung zum Amateurfunkdienst und Rufzeichen beantragen
  • Gebührenbescheid bezahlen
  • Los geht’s!

Damit ist auch die Reihenfolge sauber getrennt: Erst Wissen und Prüfung, dann Papierkram und Rufzeichen. Wenn man die Schritte einmal verstanden hat und konsequent durchzieht, ist der Weg vom Interessierten zum lizenzierten Funkamateur vor allem Fleißarbeit – und damit ziemlich gut beherrschbar.